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Allgemeine Informationen zum Batteriegesetz (BattG).

Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Verbraucher sind dazu verpflichtet Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen. Sie können Ihre Batterien und Akkus unentgeltlich hier zurückgeben:

  • bei öffentlichen Sammelstellen
  • bei Stellen, wo Batterien und Akkus verkauft werden

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Desweiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne (wenn enthalten), die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.

Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen.