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Kirchtürme der Kirchgemeinde Köniz

Sicherheitsrundgang, Flucht- und Rettungspläne und Sicherheitskennzeichnung

Projektjahre:

2022-2023

Ort:

Gemeinde Köniz

Ausgeführte Arbeiten:

Sicherheitsrundgang, Flucht- und Rettungspläne und Sicherheitskennzeichnung

Ausgangslage

Viele Jahrzehnte – und in manchen Fällen mehrere Jahrhunderte – haben die Kirchtürme der Kirchgemeinde Köniz im Kanton Bern bereits überdauert. Wer die Türme jedoch nicht nur von aussen bestaunen möchte, sondern einen Blick in das Innere werfen will, setzt sich einem erheblichen Risiko aus. Steile Treppen oder auch das automatische Läuten der Glocken stellen eine Gefahr für neugierige Gäste dar. Damit die Kirchtürme in Zukunft sicher betreten werden können, wandte sich die Kirchgemeinde Köniz an CSF Wunderle. Die Sicherheitsexperten wurden damit beauftragt, die Personensicherheit der Türme zu beurteilen und – wo nötig – die entsprechenden Massnahmen zu erarbeiten.

Ausführung

Dass die historischen Gebäude aufgrund ihres Alters eine besondere Herausforderung darstellen, zeigte sich bereits bei der ersten Begehung. Deshalb galt es, jeweils im Einzelnen genau zu prüfen, wo das grösste Gefahrenpotenzial besteht und welche Massnahmen das Risiko eines Unfalls senken. Nach der Begehung vor Ort definierte CSF Wunderle in Absprache mit der Kirchgemeinde Köniz für die Kirchtürme folgende Massnahmen: Das Nachbessern der Absturzsicherung und der Wege, die Schulung und Instruktion von Besuchern, Handwerkern und Mitgliedern der Kirchgemeinde sowie das regelmässige Verriegeln der Glockenanlage vor dem Betreten der Anlage. Durch geplante Fussleisten beispielsweise kann das Risiko, auf einer der steilen Treppen in den Kirchtürmen auszurutschen, deutlich verringert werden. Einem versehentlichen Einschalten der Glockenanlage kann mit einer mechanischen Vorrichtung entgegengewirkt werden.

Resultat

Dank des neuen Personensicherheitskonzepts konnte die Kirchgemeinde Köniz Massnahmen treffen, um die Sicherheit für Personen im Kirchturm deutlich zu erhöhen. Alle Massnahmen stehen zudem mit dem Bestandsschutz und Denkmalschutz in Einklang.

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